Für Bewerber von einer Oberschule oder einem Allgemeinbildenden Gymnasium:
Alle Schüler, die auf dem Abschlusszeugnis bzw. dem Abgangszeugnis der 10. Klasse mindestens die Note 3 in Mathematik, Deutsch und Englisch erreicht haben, erhalten je nach Notenschnitt folgende Boni:
- Notendurchschnitt* besser als 1,5 – 25 % Ermäßigung
- Notendurchschnitt* besser als 2,0 – 20 % Ermäßigung
- Notendurchschnitt* besser als 2,25 – 15 % Ermäßigung
*Maßgeblich ist der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Geschichte, 2. Fremdsprache und Profil. Der entsprechende Betrag wird auf das Gesamtjahresschulgeld umgelegt, wodurch die monatliche Belastung sinkt.
Änderungen vorbehalten
Für Bewerber von einem Allgemeinbildenden Gymnasium:
Alle Schüler, die maximal zweimal die Note 4 oder schlechter auf dem Jahreszeugnis der Klasse 10 haben, erhalten je nach Notendurchschnitt folgende Boni:
- Notendurchschnitt* besser als 2,0 – 25 % Ermäßigung
- Notendurchschnitt* besser als 2,25 – 20 % Ermäßigung
- Notendurchschnitt* besser als 2,5 – 15 % Ermäßigung
*Maßgeblich ist der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Geschichte, 2. Fremdsprache und Profil. Der entsprechende Betrag wird auf das Gesamtjahresschulgeld umgelegt, wodurch die monatliche Belastung sinkt.
Für Bewerber von einer Oberschule:
Alle Schüler, die auf dem Abschlusszeugnis keine Note 4 oder schlechter und mindestens dreimal die Note 2 in den Hauptfächern erreicht haben, erhalten je nach Notendurchschnitt folgende Boni:
- Notendurchschnitt* besser als 1,5 – 25 % Ermäßigung
- Notendurchschnitt* besser als 1,75 – 20 % Ermäßigung
- Notendurchschnitt* besser als 2,0 – 15 % Ermäßigung
*Maßgeblich ist der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, 2.Fremdsprache (sofern vorhanden) und Geschichte oder Geographie. Der entsprechende Betrag wird auf das Gesamtjahresschulgeld umgelegt, wodurch die monatliche Belastung sinkt.
Änderungen vorbehalten
Im Orientierungsjahr besteht kein Bonusanspruch. Bei einem späteren Wechsel an die Fachoberschule würde dieser dann jedoch in der 11. Klasse gewährt werden, sofern die entsprechenden Noten auf dem Realschulabschluss erreicht wurden, die zum Notenbonus qualifizieren bzw. die Jahre an der HOGA absolviert wurden, die zum Treuebonus berechtigen.