Grundsätzlich ist das jährliche Schulgeld bei der Einkommenssteuererklärung der Erziehungsberechtigten absetzbar. Erhält ein Steuerpflichtiger für sein Kind den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld, so kann er 30 % des Schulentgeltes seines Kindes, höchstens jedoch 5.000,- Euro, als Sonderausgabe geltend machen. Vom Abzug ausgenommen ist das Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Der Steuerpflichtige muss den Nachweis über das tatsächlich bezahlte Schulgeld und den Nachweis, dass die Schule genehmigt und anerkannt ist erbringen. Die gesetzliche Regelung finden Sie im Einkommenssteuergesetz § 10 Abs. 1 Nr. 9.
Eine Schulgeldbescheinigung stellen wir Ihnen gern aus, bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiter im Sekretariat an.
Es besteht Anspruch auf Kindergeld auch nach dem 18. Lebensjahr, solange sich Ihr Kind in der Aus- bzw. Weiterbildung an unserer Schule befindet bis max. zum 25. Lebensjahr. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei der Familienkasse.
Die Aus- und Weiterbildungen an den HOGA Schulen sind förderfähig gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Sie können einen Antrag auf „Schüler-BAföG“ (Aus- und Weiterbildung), „Meister-BAföG“ (nur bei Weiterbildung) bzw. „Bildungskredit“ (Aus- und Weiterbildung) stellen. Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen sind die entsprechenden Ämter. Nähere Informationen zu Voraussetzungen und Verfahrensweisen erhalten Sie auf den offiziellen Internetseiten