SUCHE

Kosten und Finanzierung

Die Schüler unserer Bildungseinrichtung erhalten während ihrer Schulzeit an den HOGA Schulen keine Ausbildungsvergütung wie in einer betrieblichen Ausbildung. Dies bezieht sich auf alle angebotenen Schularten. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten die Kosten (Schulgeld, Miete, Fahrtkosten etc.) zu senken. Auf einiges möchten wir Sie an dieser Stelle hinweisen.

Grundsätzlich ist das jährliche Schulgeld bei der Einkommenssteuererklärung der Erziehungsberechtigten absetzbar. Erhält ein Steuerpflichtiger für sein Kind den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld, so kann er 30 % des Schulentgeltes seines Kindes, höchstens jedoch 5.000,- Euro, als Sonderausgabe geltend machen. Vom Abzug ausgenommen ist das Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Der Steuerpflichtige muss den Nachweis über das tatsächlich bezahlte Schulgeld und den Nachweis, dass die Schule genehmigt und anerkannt ist erbringen. Die gesetzliche Regelung finden Sie im Einkommenssteuergesetz § 10 Abs. 1 Nr. 9.
Eine Schulgeldbescheinigung stellen wir Ihnen gern aus, bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiter im Sekretariat an.